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Versicherung

Unfall und Haftpflichtversicherungsschutz für Mitglieder des Landesanglerverbandes Mecklenburg-Vorpommern e.V.

Versichert sind alle aktiven und passiven Mittglieder der Vereine und Organisationen im Landesangelverband, alle Präsidiumsmitglieder, alle ehrenamtlichen Kassiere, alle sonstigen Funktionäre, alle Übungsleiter und Trainer sowie Kampfrichter, alle Angestellten und Arbeiter, alle vom Landesverband oder seinen Organisationen zur Durchführung der versicherten Veranstaltungen beauftragen Helfer und Fischereiaufseher.

Versicherungsschutz besteht bei:

 

Unfallversicherung

  • der Durchführung des satzungsgemäßen Vereinsbetriebs und in diesem ahme die Veranstaltungen und Ausrichtung aller Unternehmungen des Landesverbandes oder seines Vereins

  • Veranstaltungen und Unternehmungen von Sportgemeinschaften, die von Organisationen des Landesverband gebildet werden

  • Veranstaltungen zur Pflege und Erhaltung von Vereinseinrichtungen und -gewässern.

  • Casting-Sportaktivitäten auf Sportanlagen, die der Verein seinen Mitgliedern für die Sportausübung zur Verfügung stellt, und zwar während des üblichen Sportbetriebes des Vereins sowie der individuellen Ausübung des Angelns

  • Für Einzelunternehmungen

  • Für Unfälle, die Mitglieder als Zuschauer an Veranstaltungen im Bereich des Landesangelverbandes zustoßen, Außerhalb des Landesverbandes allerdings nur Veranstaltungen, für die der eigene Verein offiziell eine Mannschaft oder Einzelsportler gemeldet hat.

  • Das Wegerisiko bei versicherten Veranstaltungen

 

Erweiterter Versicherungsschutz besteht für:

  • Bauch- und Unterleibsbrüche, wenn sie bei einer sportlichen Tätigkeit eingetreten sind.

  • Gesundheitsschädigung und Todesfälle beim Schwimmen, durch Sonnenstich, sonstige Licht-, Temperatur oder Witterungseinflüsse, auch wenn sie keine Folgen eines Unfalles sind

  • Todesfälle, die unmittelbare Folge eines auf der Sportstätte bei der aktiven Teilnahme am Wettkampf oder Training sowie beim Angeln erlittenen körperlichen Zusammenbruch

 

Versicherungssummen:
Invaliditätssumme 42.000 Euro
Todesfallleistung 6.000 Euro
Bergungskosten 2.557 Euro

 

Ein Leistungsanspruch auf Leistungen aus der Invaliditätssumme entsteht analog der Gesetzlichen Unfallversicherung ab einen festgelegten Invaliditätsgrad in Höhe von 20%.


In Erweiterung verlängern sich die Medlefristen für Invaliditätsansprüche auf 30 Monate nach dem Unfall.

         

Haftpflichtversicherung
Versicherungsschutz besteht für den Landesverband (Versicherungsnehmer) und seinen Unterorganisationen und Mitgliedsvereinen als Angelverein, insbesondere aus den satzungsgemäßen oder sich aus dem Vereinszweck ergebenen Veranstaltungen, z.B. Vorstands-, Ausschuß-, Mitgliederversammlungen, Sportveranstaltungen, Schulungen, Festlichkeiten und Festzüge, Sportwettbewerbe nationalen und internationalen Wettbewerben.


Versichert sind die Mitglieder des Vorstandes und die von Ihnen beauftragten Vereinsmitglieder in dieser Eigenschaft, alle übrigen Mitglieder aus der Bestätigung im Interesse und für die Zwecke des versicherten Vereins bei Vereinsveranstaltungen, alle übrigen Angestellten und Arbeiter für Schäden, die sie in Ausübung ihrer dienstlichen Verrichtungen verursachen.


Mitversichert ist (immer satzungsgemäßer Verbands- bzw. Vereinszweck vorausgesetzt):

  • die gesetzliche Haftpflicht als Eigentümer, Mieter, Pächter, Nutznießer von Grundstücken, Gebäuden, Räumlichkeiten und Gewässern

  • die Bauherrenhaftpflicht auf Grundstücken bis zu einer Bausumme von 255.000 Euro je Bauvorhaben

  • aus Halten und Führen von Kraftfahrzeugen mit nicht mehr als 6 km/h (z.B. Rasenmäher)

  • als Halter eigener Wasserfahrzeuge mit und ohne Motor

  • aus dem Gaststättenbetrieb in Vereinshaus in eigener Regie

  • bei Veranstaltungen aus dem Betrieb von Verkaufsständen, Aus- und Abbau von Zeiten und aus deren Bewirtschaftung in eigener Regie zum Zwecke des Vereins

  • Mietsachschäden an zur Ausübung des Sport. und Angelbetriebes und der Jugendarbeit gemieteten / geliehenen / gepachteten Gebäuden oder Räumen und deren beweglichen Sachen durch Brand und Explosion und sonstigen Ursachen - ausgeschlossen bleiben Ansprüche wegen Abnutzung, Verschleiß oder übermäßiger Gebrauch

  • Elektrofischen

 

Eingeschlossen sind aus im Ausland vorkommenden Schadensereignissen durch dem Vereinszweck dienende Reisen bzw. der Teilnahme an Sportveranstaltungen

 

  • Personenschäden 1.534.000 Euro
  • Sach- und Vermögensschäden 1.023.000 Euro


Ausgeschlossen sind:

  • Tierhalterpflicht (ausgenommen Fische)

  • Veranstaltungen über den Vereinszweck hinaus

  • Abgabe von Wärme, Strom und Wasser

  • Veranstalten und Abbrennen von Feuerwerken

  • Betrieb oder Besitz von bahnen, Ski- und Schleppliften

  • Aus dem Verändern von Grundwasserverhältnissen

  • Aus Verwendung von Tribünen, die nicht polizeilich abgenommen sind

  • Aus Schäden infolge vorschriftswidrigen Umgangs mit brennbaren oder explosiven Stoffen

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