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Mitgliedschaft

 

Die Mitgliedschaft zum Verein kann jede natürliche Person beiderlei Geschlecht auf Antrag erwerben, sofern sie sich zur Beachtung dieser Satzungsbestimmungen durch Unterschrift bekennt. Für Minderjährige ist die Zustimmungserklärung der gesetzliche Vertreter erforderlich. Die Mitgliedschaft wird durch Beschluss des Vereinsvorstandes erworben. Ein derartiger Beschluss ist rechtswirksam, wenn das aufzunehmende Mitglied die festgesetzte Aufnahmegebühr, die Ausgleichspauschale für nicht geleistete Stunden zur Gewässerpflege und den Mitgliedsbeitrag für das laufende Jahr bezahlt hat. Der Jahresbeitrag wird durch die Mitgliederversammlung festgesetzt.

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